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Gebäudereinigung: Branchenmindestlöhne seit April allgemeinverbindlich


Im November vergangenen Jahres hatten sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG BAU auf einen dreijährigen Lohntarifvertrag für die Jahre 2021 bis 2023 geeinigt. Der Einstiegs-Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) beträgt demnach nun bundesweit 11,11 Euro pro Stunde (2020: 10,80 Euro / + 2,9 Prozent). Bis 2023 steigt er um insgesamt 10,7 Prozent auf 12 Euro. Der zweite Branchenmindestlohn (Lohngruppe 6), der die Fassaden- und Glasreinigung umfasst sowie für Gesellinnen und Gesellen gilt, beträgt 14,45 Euro pro Stunde (2020: 14,10 Euro / + 2,5 Prozent). Lohngruppe 6 erhöht sich bis Ende der Laufzeit auf 15,20 Euro. Die Branchenmindestlöhne werden seit 2007 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch erstrecken sie sich auch auf nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte. Im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 9,50 Euro liegt, beträgt der Abstand zu den tariflichen Einstiegslöhnen im Gebäudereiniger-Handwerk aktuell rund 17 Prozent.


Der Hanse Maid Gebäudeservice zahlt jetzt schon seine Mitarbeiter übertariflich.


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